
Einsatzgebiete in Seligenstadt
Wir beliefern Seligenstadt – u. a. Froschhausen, Hessen, Seligenstadt mit Containern von 3 bis 12 m³. Für 1 Postleitzahlen im Stadtgebiet. Bestellungen bis 14:00 Uhr sind in der Regel am nächsten Werktag draußen.
- Lieferung Montag bis Samstag
- Auch enge Hinterhöfe & Innenstadt
- Express-Lieferung auf Anfrage
Lieferung in ganz Seligenstadt – in allen Stadtteilen
Wir bedienen das komplette Stadtgebiet. Auch eng zugängliche Hinterhöfe und Großbaustellen sind kein Problem. Außerhalb Seligenstadt erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
- Lieferung Montag bis Samstag
- Auch enge Hinterhöfe & Innenstadt
- Großbaustellen & Tiefbau
- Express-Lieferung auf Anfrage möglich
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Ihr Ansprechpartner
Andy Biedermann
069-42696557
service@containerdienstseligenstadt.de
Stellgenehmigung in Seligenstadt
Stadt Seligenstadt – Ordnungsamt / Amt für öffentliche Ordnung — Zur Behördenseite
Wenn ein Abfallcontainer in Seligenstadt auf Ihrem eigenen Grundstück, etwa in der Einfahrt, im Hof oder auf einer privaten Baustellenfläche, abgestellt wird, ist in der Regel keine kommunale Sondernutzungserlaubnis erforderlich. Wichtig ist nur, dass der Container sicher steht und keine Gehwege, Fahrbahnen, Feuerwehrzufahrten oder Sichtbereiche beeinträchtigt.
Soll der Container dagegen auf öffentlichem Grund in Seligenstadt stehen – zum Beispiel am Straßenrand, auf einem Gehweg, in einer Parkbucht oder in einem Bereich nahe der Altstadt und des Mainufers –, ist vorab eine Genehmigung zur Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen notwendig. Zuständig ist typischerweise das Ordnungsamt der Stadt Seligenstadt beziehungsweise die städtische Stelle für öffentliche Ordnung und Verkehrsangelegenheiten.
Die Beantragung sollte vor der Anlieferung erfolgen, damit Standort, Zeitraum und mögliche Verkehrssicherungsmaßnahmen geprüft werden können. Kommunale Gebühren für die Sondernutzung oder für notwendige Beschilderung fallen separat an und sind nicht automatisch im Containerpreis enthalten. Auf Wunsch kann der Containerdienst häufig bei der Einschätzung des Stellplatzes unterstützen oder die Antragstellung vorbereiten; die finale Entscheidung liegt jedoch bei der Stadt Seligenstadt.
Öffentlicher Grund: Privater Grund: Auf Einfahrt, Hof oder privater Baustellenfläche ist in Seligenstadt meist keine Sondernutzungserlaubnis nötig, solange der Container vollständig auf dem Privatgrund steht.Öffentlicher Grund: Für Standorte auf Straße, Gehweg, Parkstreifen oder anderen öffentlichen Verkehrsflächen ist vorab eine Genehmigung der Stadt Seligenstadt erforderlich.
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