
Einsatzgebiete in Offenbach am Main
Wir beliefern Offenbach am Main – u. a. Bieber, Bürgel, Offenbach am Main, Rumpenheim, Waldheim mit Containern von 3 bis 12 m³. Für 6 Postleitzahlen im Stadtgebiet. Bestellungen bis 14:00 Uhr sind in der Regel am nächsten Werktag draußen.
- Lieferung Montag bis Samstag
- Auch enge Hinterhöfe & Innenstadt
- Express-Lieferung auf Anfrage
Lieferung in ganz Offenbach am Main – in allen Stadtteilen
Wir bedienen das komplette Stadtgebiet. Auch eng zugängliche Hinterhöfe und Großbaustellen sind kein Problem. Außerhalb Offenbach am Main erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
- Lieferung Montag bis Samstag
- Auch enge Hinterhöfe & Innenstadt
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Ihr Ansprechpartner
Andy Biedermann
069-42696557
service@containerdienstoffenbach.de
Stellgenehmigung in Offenbach am Main
Stadt Offenbach am Main – Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde — Zur Behördenseite
Wenn ein Abfallcontainer in Offenbach am Main vollständig auf privatem Grund steht – zum Beispiel in einer Hofeinfahrt, auf einem Firmenhof oder auf einem ausreichend tragfähigen Grundstück –, ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis der Stadt erforderlich. Wichtig ist, dass der Container nicht in den Gehweg, eine öffentliche Parkfläche oder den Straßenraum hineinragt.
Soll der Container dagegen auf öffentlichem Grund in Offenbach am Main abgestellt werden, etwa am Fahrbahnrand, auf einem Bewohnerparkplatz, in einer Ladezone oder teilweise auf dem Gehweg, wird üblicherweise eine Sondernutzung beziehungsweise eine verkehrsrechtliche Erlaubnis benötigt. Zuständig ist typischerweise die Stadt Offenbach am Main – Ordnungsamt / Straßenverkehrsbehörde. Der Antrag sollte vor der Anlieferung gestellt werden, damit Standzeit, Standort, Beschilderung und mögliche Einschränkungen geprüft werden können.
Die Beantragung kann je nach Anbieter durch Sie selbst oder als optionaler Service über den Containerdienst vorbereitet werden. Kommunale Gebühren der Stadt Offenbach am Main für Genehmigung, Sondernutzung oder eventuell notwendige Haltverbotsbeschilderung fallen separat an und sind nicht automatisch im Containerpreis enthalten. Besonders in der Innenstadt, rund um Frankfurter Straße, Kaiserstraße, Wilhelmsplatz, Mainufer und in dicht bebauten Wohnquartieren empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung.
Öffentlicher Grund: Privater Grund: Auf Hof, Einfahrt, Baustellenfläche oder Betriebsgelände ist meist keine städtische Stellgenehmigung nötig, sofern keine öffentlichen Flächen blockiert werden.Öffentlicher Grund: Für Straße, Gehweg, Parkstreifen, öffentliche Stellplätze oder Ladezonen in Offenbach am Main ist in der Regel eine Genehmigung der Stadt erforderlich. Das gilt auch, wenn der Container nur teilweise in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragt.
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