
Einsatzgebiete in Nürnberg
Wir beliefern Nürnberg – u. a. Altenfurt, Birnthon, Boxdorf, Mittelfranken, Buch u. a. mit Containern von 3 bis 12 m³. Für 26 Postleitzahlen im Stadtgebiet. Bestellungen bis 14:00 Uhr sind in der Regel am nächsten Werktag draußen.
- Lieferung Montag bis Samstag
- Auch enge Hinterhöfe & Innenstadt
- Express-Lieferung auf Anfrage
Lieferung in ganz Nürnberg – in allen Stadtteilen
Wir bedienen das komplette Stadtgebiet. Auch eng zugängliche Hinterhöfe und Großbaustellen sind kein Problem. Außerhalb Nürnberg erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot.
- Lieferung Montag bis Samstag
- Auch enge Hinterhöfe & Innenstadt
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Stellgenehmigung in Nürnberg
Stadt Nürnberg – Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR), Sondernutzungen — Zur Behördenseite
Wenn ein Abfallcontainer in Nürnberg auf privatem Grund steht – zum Beispiel in einer Einfahrt, auf einem Hof oder auf einem ausreichend tragfähigen Grundstück –, ist in der Regel keine Sondernutzungserlaubnis der Stadt erforderlich. Wichtig ist, dass der Container vollständig auf Privatfläche steht und Gehweg, Fahrbahn, Radweg oder öffentliche Parkflächen nicht beeinträchtigt werden.
Soll der Container in Nürnberg auf öffentlichem Grund abgestellt werden, etwa am Straßenrand, auf einem Bewohnerparkplatz, auf dem Gehweg oder in einer Ladezone, handelt es sich üblicherweise um eine Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen. Zuständig ist hierfür typischerweise der Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg (SÖR) der Stadt Nürnberg. Die Genehmigung sollte vor der Anlieferung beantragt werden, da ohne Erlaubnis eine Umsetzung oder Beanstandung möglich ist.
Je nach Standort können zusätzlich Vorgaben zur Absicherung, Restgehwegbreite, Sichtdreiecken, Feuerwehrzufahrten oder Halteverbotszonen gelten. Kommunale Gebühren für die Sondernutzung fallen separat zur Container-Miete an und werden von der Stadt festgesetzt. Auf Wunsch kann die Beantragung häufig als optionaler Service abgestimmt werden; die Verantwortung für vollständige Angaben zum Stellplatz bleibt jedoch beim Auftraggeber.
Öffentlicher Grund: Privater Grund: Ein Container auf Hof, Einfahrt oder Grundstücksfläche ist in Nürnberg meist genehmigungsfrei, solange keine öffentliche Fläche mitgenutzt wird.Öffentlicher Grund: Für Standorte auf Straße, Gehweg, öffentlichem Parkplatz oder in Bereichen der Altstadt ist in der Regel eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt Nürnberg erforderlich.
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